1. Inflationsausgleichsprämie:
Im Mai 2024 erhalten Vollzeitbeschäftigte eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.500 Euro, diese ist nicht anrechenbar. Auszubildende erhalten eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 750 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Prämie zeitanteilig, im Verhältnis ihrer persönlich geschuldeten Arbeitsleistung zur tariflichen Wochenarbeitszeit.
Arbeitnehmer in Entgeltfortzahlung und im Krankengeld erhalten die Prämie voll bzw. zeitanteilig. Sollte der Mitarbeiter aus dem Krankengeld ausgesteuert sein, erfolgt keine Zahlung.
Mitarbeiter, die im März und April 2024 in Elternzeit sind, erhalten keine Prämie.
2. Entgelttarifvertrag:
Ab 1. Mai 2024 werden die Endstufen aller 13 Entgeltgruppen einheitlich um einen Festbetrag von 250 Euro erhöht. Die Staffelung gemäß den Tätigkeitsjahren in der jeweiligen Entgeltgruppe bleibt erhalten. Die Ausbildungsvergütungen werden einheitlich je Lehrjahr um 83,33 Euro erhöht und dann auf volle 10 Euro aufgerundet. Aufgrund der Rundung bei den letzten Tarifabschlüssen, ergibt es somit einen Betrag in Höhe von 90 Euro je Lehrjahr.
3. Laufzeit:
Die Laufzeit der tabellarischen Entgelterhöhung beträgt 13 Monate, sodass der Tarifabschluss insgesamt 15 Monate umfasst. Der Tarifvertrag war am 29. Februar 2024 ausgelaufen, die Monate März und April sind sogenannte „Leermonate“.