- Mit Wirkung zum 1. September 2023 wird die Endstufe jeder Entgeltgruppe um 200,00 Euro (brutto) erhöht, die Staffelung innerhalb der Entgeltgruppen (Tätigkeitsjahr) bleibt bestehen.
- Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich zum gleichen Zeitpunkt um jeweils 75,00 Euro (brutto) je Ausbildungsjahr.
- Arbeitnehmer, die am 1. Juni 2023 in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten eine Inflationsausgleichsprämie von 675,00 Euro. Teilzeitbeschäftigte und zeitanteilig Beschäftigte erhalten eine anteilige Zahlung im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Vollarbeitszeit. Für Auszubildende beträgt die Inflationsausgleichsprämie 225,00 Euro. Voraussetzung für die Zahlungen ist, dass die Arbeitnehmer und Auszubildenden am 1. Juni 2023 einen Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung haben. Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie erfolgt spätestens im Juli 2023.
- Der neue Entgelttarifvertrag tritt am 1. Juni 2023 in Kraft und kann mit einer Frist von einem Monat frühestens zum 31. Mai 2024 gekündigt werden.