- Arbeitnehmer und Auszubildende, die am 1. April 2021 in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten im Mai 2021 eine Corona-Prämie in Höhe von 100,00 EUR. Teilzeitbeschäftigte und zeitanteilig Beschäftigte (auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis, zum Beispiel Elternzeit, Krankengeldbezug usw.) erhalten eine anteilige Zahlung im Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur tariflichen Vollarbeitszeit.
- Mit Wirkung zum 1. Mai 2021 wird das Eckentgelt um 2,4 Prozent erhöht. Mit Wirkung zum 1. Mai 2022 wird das Eckentgelt um weitere 2,1 Prozent erhöht.
- Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich analog den Entgelterhöhungen.
- Der neue Entgelttarifvertrag tritt zum 1. April 2021 in Kraft und hat eine Laufzeit von 24 Monaten.
Tarifabschluss in der Kalksandsteinindustrie vom 21. April 2021
9. Juni 2021